Entfernungspauschale: Privilegierung öffentlicher Verkehrsmittel ist verfassungsgemäß
Für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte können Arbeitnehmer 0,30 EUR pro Entfernungskilometer als Werbungskosten absetzen. Mit dem Ansatz dieser Pauschale sind sämtliche Kosten abgegolten, die für diese Fahrtwege entstehen (z.B. Benzinkosten). Nach einem neuen Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) begegnet diese weitreichende Abgeltungswirkung keinen verfassungsrechtlichen Bedenken. Im zugrundeliegenden Fall hatte ein Arbeitnehmer versucht, seine tatsächlichen […]