Missglücktes Aktieninvestment: Erhaltener Schadenersatz darf steuerlichen Verlust nicht mindern
Mit einem sogenannten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk bescheinigt ein Wirtschaftsprüfer, dass gegen die Buchführung, den Jahresabschluss und den Lagebericht eines Unternehmens keine wesentlichen Beanstandungen vorgelegen haben. Ein solches positives Gesamturteil hat einen Privatanleger aus Baden-Württemberg vor Jahren bewogen, einen Millionenbetrag in Aktien eines Unternehmens zu investieren. Als die Kurse einbrachen, veräußerte er seine Anteile und schrieb damit […]