Dienstwagen: Anscheinsbeweis für Privatnutzung gilt auch bei Gesellschafter-Geschäftsführern
Bei Arbeitnehmern und Selbständigen spricht stets der sogenannte Beweis des ersten Anscheins für eine private Mitbenutzung eines Dienstwagens. Danach geht das Finanzamt – durch die Rechtsprechung abgesegnet – davon aus, dass grundsätzlich jeder Dienstwagen privat genutzt wird. Um die daraus folgende Versteuerung eines geldwerten Vorteils bzw. einer Nutzungsentnahme zu verhindern, muss der Steuerpflichtige diesen Anscheinsbeweis […]