Kassenbuchführung: Mangelnde Ordnungsmäßigkeit führt zu weitreichenden Hinzuschätzungen

Als Unternehmer im Gastronomiegewerbe haben Sie täglich mit Bargeld zu tun. Eine ordnungsgemäße Kassen- und Buchführung ist daher schon aus wirtschaftlichen Gründen wichtig. Genaues Arbeiten und Dokumentieren ist jedoch aufwendig und wird mitunter vernachlässigt – was bei Betriebsprüfungen häufig zu den gefürchteten Hinzuschätzungen durch das Finanzamt führt.

Wie weit eine solche Hinzuschätzung reichen kann, musste kürzlich ein Dönerimbissbetreiber erfahren: Nach einem entsprechenden Hinweis hatte die Steuerfahndung festgestellt, dass er nicht nur keine ordnungsgemäße Kassenbuchführung vorweisen konnte, sondern auch seine Kassen manipuliert und die Hälfte seiner Einnahmen und Ausgaben verschwiegen hatte.

Ist die Kassenbuchführung nicht ordnungsgemäß, kann auch das steuerliche Ergebnis nicht stimmen. Das Finanzamt hat in einem solchen Fall das Recht, die Besteuerungsgrundlagen zu schätzen. Die Hinzuschätzungen reichten bei dem Hamburger Imbissbetreiber so weit, dass die Erkenntnisse der Steuerfahndung auch auf vergangene Jahre übertragen wurden. Das Finanzamt erhöhte rückwirkend den Gewinn aus Gewerbebetrieb für die vier geprüften Jahre erheblich. Entsprechend stieg auch die zu zahlende Einkommensteuer.

Den Einwand des Imbissbetreibers, dass die Hinzuschätzungen in Anbetracht eines in den vergangenen Jahren ausgebrochenen Preiskampfs – in der Branche auch als Dönerkrieg bezeichnet – übertrieben waren, ließ das Finanzgericht Hamburg nicht gelten. Einerseits bezweifelten die Richter das Vorhandensein eines solchen Dönerkriegs und andererseits verwiesen sie darauf, dass das Finanzamt noch wesentlich höher hätte schätzen können.

Hinweis: Ab 2017 gelten für elektronische Kassensysteme neue Regeln. Gern informieren wir Sie über die rechtlichen und technischen Neuerungen für die Kassenbuchführung.