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Rückzahlung von Kindergeld: Rückzahlung von zu Unrecht bezogenen Kindergeldzahlungen

Darf die Kindergeldkasse das Kindergeld auch dann zurückfordern, wenn der Kindergeldberechtigte die Beendigung der Ausbildung des Kindes gemeldet, jedoch die Kindergeldkasse ungeachtet dessen das Kindergeld weiter ausgezahlt hat? Der Bundesfinanzhof bejahte dies, denn der Rückforderungsanspruch setze besondere Umstände voraus, die nicht bereits dann erfüllt seien, wenn trotz der Mitteilung, die zum Wegfall des Kindergeldanspruchs führe, weiterhin Kindergeld ausgezahlt werde. Haben Sie also der Kindergeldkasse das Ausbildungsende Ihres Kindes mitgeteilt und erhalten Sie dennoch weiterhin Kindergeld, kann es später zu einer Rückforderung kommen. Quelle: BFH, Beschl. v. 26.11.2007 - III B 121/06

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