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Ehescheidung: Sind Prozesskosten für den Versorgungsausgleich Werbungskosten?

Als Werbungskosten können Sie bei der jeweiligen Einkunftsart alle Aufwendungen zum Erwerb sowie zur Sicherung und Erhaltung der jeweiligen Einnahmen abziehen. Das Finanzgericht Hessen lehnt es aber leider ab, Gerichts- und Rechtsanwaltskosten für den Versorgungsausgleich im Rahmen des Ehescheidungsverfahrens als Werbungskosten zu berücksichtigen. Die Richter ordneten diese Kosten der privaten Lebensführung zu, weil sich insgesamt gesehen kein höherer Rentenanspruch ergibt, sondern der bestehende Rentenanspruch zwischen den ehemaligen Ehegatten lediglich aufgeteilt bzw. anders verteilt wird. Hinweis: Die auf den Versorgungsausgleich entfallenden Prozesskosten führen jedoch zu außergewöhnlichen Belastungen. Wegen der dort zu berücksichtigenden zumutbaren Eigenbelastung, die vom Einkommen, dem Familienstand und der Anzahl der Kinder abhängig ist, wirken sich diese jedoch in vielen Fällen nicht steuermindernd aus.

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