Stürcke & Blume - Steuerberater in Düsseldorf

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 Bewirtungsaufwendungen: Vermeiden Sie ungenaue Angaben!

Bewirtungsaufwendungen aus geschäftlichem Anlass können Sie zu 70 % als Betriebsausgaben abziehen. Zum Nachweis der Höhe und der betrieblichen Veranlassung müssen Sie folgende schriftliche Angaben machen: Ort, Tag, Teilnehmer und Anlass der Bewirtung sowie Höhe der Aufwendungen. Insbesondere hinsichtlich des Anlasses der Bewirtung müssen Sie darauf achten, dass Ihre Angaben eindeutig sind. Angaben wie "Geschäftsbesprechung, Akquisitionsbesprechung oder Mandatsbesprechung" sind zu allgemein, um einen Betriebsausgabenabzug zu erreichen. Hier fehlt dem Fiskus die sogenannte "betriebliche Veranlassung der Bewirtungsaufwendungen". Ausreichend dürfte jedoch beispielsweise folgende Angabe sein: "Geschäftsbesprechung mit dem Kunden Alois Müller wegen Lieferung von 1.500 Holzpaletten".

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